Wahlergebnis vom 15.03.2020–> hier
In den Stadtrat wurde gewählt:
Petra Friedl
Wir gratulieren Petra Friedl zur Wahl als Stadträtin
und wünschen bei der neuen Aufgabe viel Erfolg!
ABB-Wahlprogramm 2020
Wahlinfo zu den Kommunalwahlen in Bayern und Bad Königshofen am 16.03.2014
Bekanntmachung vom 27.03.2014
Ergebnis Stadtratswahl Bad Königshofen –> hier
Bekanntmachung vom 27.03.2014
Ergebnis Bürgermeisterwahl Bad Königshofen –> hier
Wahlergebnis vom 16.03.2014 zur Stadtratswahl in Bad Königshofen –> hier
Wahlergebnis vom 16.03.2014 zur Bürgermeisterwahl in Bad Königshofen –> hier
Wahlergebnis vom 16.03.2014 zur Kreistagswahl im Landkreis Rhön-Grabfeld –> hier
Wahlergebnis vom 16.03.2014 zur Landratswahl im Landkreis Rhön-Grabfeld –> hier
Bei der Kommunalwahl 2014 gilt für die Stadt Bad Königshofen:
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler kann bis 20 Stimmen vergeben. Einzelne Kandidaten können bis zu drei Stimmen bekommen. Gewählt wird in der Stadt Bad Königshofen und in den Ortsteilen Althausen, Aub, Eyershausen, Gabolshausen, Ipthausen, Merkershausen und Untereßfeld.
Bürgerpolitik statt Parteipolitik …dann wird alles besser! Unser Wahlprospekt –> hier
Wähle deshalb am 16.03.2014 die LISTE 10
MUSTERSTIMMZETTEL 2014 zur Kommunalwahl in Bad Königshofen –> hier
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.000 kommunale Mandatsträger
für grundsätzlich sechs Jahre gewählt; in den Gemeinden die ersten Bürgermeister oder
Oberbürgermeister und die Gemeinderäte, in den Landkreisen die Landräte und Kreistage.
Die Bürgern wählen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl.
Das Innenministerium betreut diese Kommunalwahlen.
Ausländische Bürger der Europäischen Union sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche aktiv wahlberechtigt.
Wie wird gewählt?
Bei der Wahl der ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und der Landräte hat jede stimmberechtigte Person jeweils eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, also die absolute Mehrheit, erhält.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder hat jede stimmberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind. Die Anzahl der Mandate ist abgestuft nach der jeweiligen Einwohnerzahl der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises. Die Stimmen können auf die Bewerber eines Wahlvorschlags (Liste) oder auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (panaschieren). Jedem Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).
Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganze angenommen werden. Dadurch erhält jeder Bewerber in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne
Bewerber (einzeln oder gehäufelt) zu verteilen.
Zur Feststellung des Wahlergebnisses werden alle Stimmen einer Liste zusammengerechnet. Die auf einen Wahlvorschlag entfallende Anzahl der Sitze in den Gremien wird ab den Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014 nach dem Quotensystem von Hare-Niemeyer berechnet. Für die Wahlen vor diesem Termin ist das System d’Hondt anzuwenden.
Die einem Wahlvorschlag zustehenden Sitze werden den Bewerbern nach der Reihenfolge der bei der Wahl erhaltenen Stimmenzahl zugeteilt.
Den Termin für die Wahl der Gemeinderäte und Kreistage setzt die Staatsregierung fest. An diesem Tag werden auch in der ganz überwiegenden Zahl der Gemeinden und Landkreise die ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und Landräte gewählt. Die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am 16. März 2014 statt. Abweichungen zwischen der Wahlzeit von Gemeinderäten und Kreistagen und der Amtszeit von ersten Bürgermeistern/Oberbürgermeistern und Landräten können im Einzelfall bei einer vorzeitigen Beendigung von Amtszeiten auftreten. In diesem
Fall setzt die örtliche Rechtsaufsichtsbehörde den Termin für die Neuwahl fest.
Für weitere Fragen zur Wahl stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Aktiven Bürger Bad Königshofen
Stand: 03.02.2023